Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information. Verbindliche und tagesaktuelle Angaben zu Förderprogrammen und Gesetzgebung erhalten Sie auf energiefranken.ch, beim Bundesamt für Energie und auf der offiziellen Webseite Ihres Kantons.
Förderung

Einmalvergütung (EIV) – So viel erhalten Sie

Einmalvergütung (EIV) – So viel erhalten Sie

Einmalvergütung (EIV) – Die wichtigste Bundesförderung für Solaranlagen

Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid über die Zertifizierungsstelle Pronovo abgewickelt und steht allen Eigentümern von Solaranlagen ab 2 kWp Leistung zur Verfügung. Seit der Revision des Energiegesetzes 2023 wurden die Beiträge angepasst und das Verfahren vereinfacht.

Aktuelle Tarife 2025

Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen. Für 2025 gelten folgende Sätze:

  • Grundbeitrag (angebaute Anlagen): CHF 200
  • Grundbeitrag (integrierte Anlagen): CHF 200
  • Grundbeitrag (freistehende Anlagen): CHF 200

Integrierte Anlagen – also Solarmodule, die als Dacheindeckung oder Fassadenverkleidung dienen – erhalten höhere Beiträge, da sie zusätzliche Baumaterialien ersetzen und architektonisch anspruchsvoller sind.

So berechnen Sie Ihren EIV-Beitrag

Die Berechnung ist einfach: Grundbeitrag plus Leistungsbeitrag mal installierte Leistung. Hier drei Beispiele für angebaute Anlagen:

  • 8 kWp (kleines EFH): CHF 200 + 8 × CHF 350 = CHF 3’000
  • 12 kWp (mittleres EFH): CHF 200 + 12 × CHF 350 = CHF 4’400
  • 30 kWp (Mehrfamilienhaus): CHF 200 + 30 × CHF 350 = CHF 10’700

Bei einer typischen Einfamilienhaus-Anlage mit 10 kWp erhalten Sie also CHF 3’700 – das deckt rund 15–20 % der Gesamtinvestition.

Anmeldeverfahren bei Pronovo

Die Beantragung der EIV läuft in mehreren Schritten ab:

  • Schritt 1 – Projektanmeldung: Ihr Solarinstallateur meldet die geplante Anlage vor Baubeginn bei Pronovo an. Dafür ist ein Pronovo-Konto notwendig.
  • Schritt 2 – Bau und Inbetriebnahme: Die Anlage wird installiert und vom Netzbetreiber abgenommen. Der Zähler wird auf bidirektional umgestellt.
  • Schritt 3 – Fertigstellungsmeldung: Nach der Inbetriebnahme reicht Ihr Installateur die Fertigstellungsmeldung mit allen Unterlagen bei Pronovo ein.
  • Schritt 4 – Beglaubigung: Pronovo prüft die Unterlagen und erstellt den Herkunftsnachweis (HKN).
  • Schritt 5 – Auszahlung: Die EIV wird nach positiver Prüfung auf Ihr Konto überwiesen.

Wartezeiten und Auszahlungsdauer

Die gute Nachricht: Die früheren Wartezeiten von mehreren Jahren gehören der Vergangenheit an. Seit der Beschleunigung der Verfahren beträgt die Bearbeitungszeit bei Pronovo in der Regel 3–6 Monate nach Einreichung der vollständigen Fertigstellungsmeldung. Bei Kleinanlagen bis 100 kWp wird die EIV als einmalige Zahlung ausbezahlt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Ihr Installateur sollte Erfahrung mit dem Pronovo-Prozess haben.

Wichtige Voraussetzungen

Damit Sie die EIV erhalten, muss Ihre Anlage bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Mindestleistung von 2 kWp
  • Anlage muss neu sein (keine Gebrauchtmodule)
  • Installation durch einen konzessionierten Elektroinstallateur
  • Sicherheitsnachweis (SiNa) muss vorliegen
  • Anlage muss am Netz angeschlossen sein

EIV und kantonale Förderung kombinieren

Die Bundesförderung kann in den meisten Kantonen mit zusätzlichen kantonalen oder kommunalen Förderprogrammen kombiniert werden. Beispielsweise bieten Kantone wie Basel-Stadt, Thurgau oder Freiburg ergänzende Beiträge. Einige Gemeinden gewähren zusätzlich einmalige Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder auf der Energieförderungswebsite Ihres Kantons über aktuelle Programme.

Wichtig: Die EIV wird in der Regel nicht als Einkommen versteuert, sondern reduziert die abzugsfähigen Investitionskosten beim Steuerabzug. Planen Sie dies bei Ihrer Steuerberechnung ein, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Schweizer Förderprogramme im Überblick

In der Schweiz profitieren Eigenheimbesitzer von attraktiven Förderprogrammen für Solaranlagen. Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes deckt bis zu 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Zuschüsse an. In Zürich beispielsweise gibt es kantonale Zusatzförderungen von bis zu CHF 3’000, während Bern einen Bonus für Fassadenanlagen gewährt. Wichtig: Die Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Ihr Solarinstallateur übernimmt in der Regel die gesamte Administration. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 3–6 Monate. Zusätzlich können Sie die Investitionskosten vollständig von der Einkommenssteuer abziehen – das spart je nach Steuersatz nochmals 20–35 % der Nettokosten.

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Häufige Fehler bei der EIV-Beantragung vermeiden

Der häufigste Grund für Verzögerungen bei der Auszahlung sind unvollständige oder fehlerhafte Formulare. Stellen Sie sicher, dass Ihr Installateur die korrekte Anlagengrösse in kWp angibt und alle Modultypen mit Seriennummern dokumentiert. Die Beglaubigung durch den Netzbetreiber muss vor der Fertigmeldung vorliegen. Wichtig: Die EIV wird nur einmal pro Anlage ausgezahlt – eine spätere Erweiterung erhält keinen neuen Grundbeitrag. Planen Sie daher grosszügig und nutzen Sie die gesamte verfügbare Dachfläche. Bei Anlagen über 100 kWp gilt das Auktionsverfahren (GREIV), das höhere Beiträge ermöglicht, aber einen Zuschlag in der jährlichen Auktion erfordert. Informieren Sie sich frühzeitig bei Pronovo über Fristen und Anforderungen, damit Ihre Fördergelder gesichert sind.

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