Die Frage, ob eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus oder einem Einfamilienhaus wirtschaftlicher ist, beschäftigt viele Immobilienbesitzer in der Schweiz. In diesem Vergleich analysieren wir die Kostenstrukturen beider Gebäudetypen, beleuchten die Skaleneffekte bei grösseren Anlagen und erklären die besonderen Abrechnungsmodelle für MFH-Solaranlagen.

Grundlegende Kostenunterschiede

Die zentrale Erkenntnis vorweg: Der Preis pro kWp sinkt mit zunehmender Anlagengrösse. Da MFH-Anlagen typischerweise grösser sind (15–50 kWp) als EFH-Anlagen (6–12 kWp), profitieren sie von geringeren Fixkosten pro kWp. Planung, Gerüst, Netzanschluss und administrative Aufwendungen verteilen sich auf mehr installierte Leistung, was den kWp-Preis drückt.

KennzahlEFH (10 kWp)MFH (30 kWp)Vorteil
Brutto-Preis/kWpCHF 2'100CHF 1'750MFH: -17%
Netto-Preis/kWpCHF 1'650CHF 1'400MFH: -15%
Gerüst pro kWpCHF 210CHF 130MFH: -38%
Planung pro kWpCHF 120CHF 60MFH: -50%
Eigenverbrauch ohne Speicher25–35%40–60%MFH: höher

Skaleneffekte bei MFH-Anlagen

Die Skaleneffekte bei MFH-Anlagen sind erheblich und betreffen mehrere Kostenpositionen. Die Fixkosten für Planung und Baueingabe sind nahezu identisch, egal ob 10 oder 30 kWp installiert werden. Das Gerüst muss ohnehin aufgebaut werden und kostet bei einem MFH nur unwesentlich mehr als bei einem EFH. Die Materialbestellung profitiert von Mengenrabatten: 75 Module kosten pro Stück weniger als 25 Module.

Auch die Installationseffizienz steigt: Das Montageteam kann bei einer grösseren Anlage länger am Stück arbeiten, ohne die Rüstzeit neu zu investieren. Die Elektroinstallation ist zwar umfangreicher, aber pro kWp effizienter, da viele Arbeitsschritte (Zählerschrank, Erdung, Netzanschluss) nur einmal anfallen.

Eigenverbrauch: Der entscheidende Unterschied

Der grösste Vorteil einer MFH-Solaranlage liegt im höheren Eigenverbrauchsanteil. Während ein Einpersonenhaushalt im EFH tagsüber oft wenig Strom verbraucht, sorgen in einem MFH mit 4–8 Wohneinheiten unterschiedliche Tagesrhythmen für eine gleichmässigere Lastverteilung. Dadurch wird mehr Solarstrom direkt genutzt, und der Eigenverbrauch steigt ohne Speicher auf 40–60%.

Voraussetzung dafür ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der seit 2018 in der Schweiz gesetzlich geregelt ist. Im ZEV wird der Solarstrom intern unter den Mietparteien verteilt und zum Stromtarif (oder einem vergünstigten Satz) abgerechnet. Der Eigentümer profitiert von höheren Einnahmen als bei der Netzeinspeisung, und die Mieter von günstigerem Solarstrom.

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Vergleicht man eine 10-kWp-EFH-Anlage mit einer 30-kWp-MFH-Anlage, zeigt sich der wirtschaftliche Vorteil der grösseren Anlage deutlich. Die EFH-Anlage kostet netto CHF 16'500 und erzielt eine jährliche Ersparnis von CHF 1'300, was eine Amortisation in 12.7 Jahren ergibt. Die MFH-Anlage kostet netto CHF 42'000 und erzielt dank höherem Eigenverbrauch eine jährliche Ersparnis von CHF 4'800, was eine Amortisation in 8.8 Jahren ergibt.

Der ROI über 25 Jahre ist bei der MFH-Anlage mit rund 185% deutlich höher als bei der EFH-Anlage mit rund 120%. Dies liegt sowohl am tieferen kWp-Preis als auch am höheren Eigenverbrauchsanteil. Für MFH-Eigentümer, die bereit sind, einen ZEV einzurichten, ist die Solaranlage daher eine besonders attraktive Investition.

Herausforderungen bei MFH-Anlagen

MFH-Solaranlagen bringen allerdings auch zusätzliche Komplexität mit sich. Die Einrichtung eines ZEV erfordert individuelle Verträge mit den Mietparteien, die Installation separater Zähler und ein Abrechnungssystem für den Solarstrom. Die Verwaltungskosten für die Abrechnung liegen bei CHF 200–500 pro Jahr, wobei spezialisierte Dienstleister wie Smart Energy Link oder Ormera die Abrechnung automatisieren können.

Zudem müssen bei MFH-Anlagen die Interessen verschiedener Parteien berücksichtigt werden. Die Investitionsentscheidung liegt beim Eigentümer, aber die Mieter müssen dem ZEV beitreten. Auch Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen einen Mehrheitsbeschluss fassen, was den Entscheidungsprozess verlängern kann.

Fazit: MFH bietet tiefere kWp-Preise und höheren ROI

Zusammenfassend bieten MFH-Anlagen klare wirtschaftliche Vorteile gegenüber EFH-Anlagen: tiefere kWp-Preise dank Skaleneffekten, höheren Eigenverbrauch dank diversifizierter Lastprofile und bessere Amortisation und ROI. Die zusätzliche Komplexität der ZEV-Einrichtung und -Abrechnung ist überschaubar und wird durch spezialisierte Dienstleister erleichtert. Für MFH-Eigentümer ist eine Solaranlage eine der rentabelsten Investitionen in ihre Liegenschaft.

Kantonale Fördermodelle für Mehrfamilienhäuser

Die Förderlandschaft für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern ist in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich gestaltet. Während die Einmalvergütung (EIV) des Bundes über Pronovo für alle Anlagen gleichermassen gilt, bieten einzelne Kantone spezifische Zusatzförderungen für MFH-Anlagen an. Im Kanton Bern gibt es im Rahmen der kantonalen Energieförderung zusätzliche Beiträge für Anlagen über 30 kWp, was typischerweise der Grössenordnung einer MFH-Anlage entspricht. Der Kanton Waadt fördert besonders den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) mit einem einmaligen Bonus von CHF 1'000–3'000 pro Liegenschaft. Im Kanton Basel-Stadt profitieren MFH-Besitzer von einem der grosszügigsten Förderprogramme der Schweiz mit bis zu CHF 500 pro kWp zusätzlich zur Bundesförderung. Diese kantonalen Unterschiede können die Wirtschaftlichkeit einer MFH-Anlage massgeblich beeinflussen und den Investitionsentscheid beschleunigen.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) als Kostenvorteil

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nach Artikel 17 des Energiegesetzes bietet Mehrfamilienhaus-Besitzern einen entscheidenden wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Einfamilienhäusern. Im ZEV-Modell wird der produzierte Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude verkauft, was den Eigenverbrauchsanteil auf 60–80% steigert – deutlich mehr als die 25–35% bei einem typischen EFH ohne Batteriespeicher. Der Vorteil: Der intern verkaufte Strom wird zum Referenztarif des lokalen Elektrizitätswerks abgerechnet, was bei aktuellen Tarifen von 27–35 Rp./kWh eine attraktive Rendite ermöglicht. Die Amortisationszeit einer MFH-Anlage mit ZEV-Modell liegt daher häufig bei nur 8–12 Jahren, verglichen mit 12–16 Jahren bei einer EFH-Anlage mit niedrigerem Eigenverbrauch. Für die Abrechnung stehen professionelle ZEV-Abrechnungsdienste wie Smart Energy Link, Ormera oder CLEMAP zur Verfügung, deren monatliche Kosten von CHF 3–8 pro Wohneinheit die Wirtschaftlichkeit nur geringfügig belasten. Insgesamt stellt der ZEV eine der lohnendsten Investitionsmöglichkeiten im Schweizer Immobilienmarkt dar.

Praxisbeispiel: Kostenvergleich MFH und EFH im Kanton Zürich

Ein konkreter Vergleich im Kanton Zürich verdeutlicht die Kostenunterschiede zwischen MFH und EFH. Ein typisches EFH in Winterthur mit einer 8-kWp-Anlage verursacht Gesamtkosten von rund CHF 18'000 inklusive Montage, Wechselrichter und Gerüst. Nach Abzug der EIV von CHF 2'560 und einem kantonalen Beitrag verbleiben Nettokosten von etwa CHF 14'500. Die Anlage produziert jährlich rund 7'600 kWh, wovon 30% direkt verbraucht werden. Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten im selben Quartier erhält eine 25-kWp-Anlage für CHF 42'000. Die EIV beträgt hier CHF 6'800, die Nettokosten liegen bei rund CHF 33'000. Die Anlage erzeugt jährlich 23'750 kWh, und durch den ZEV-Zusammenschluss werden 70% direkt im Gebäude verbraucht. Die spezifischen Kosten pro kWp liegen beim MFH mit CHF 1'680 rund 12% unter dem EFH-Wert von CHF 1'910, was den Skaleneffekt bei grösseren Anlagen klar belegt. Die Amortisationszeit des MFH beträgt dank ZEV nur 9 Jahre gegenüber 14 Jahren beim EFH.

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